Eltern-ABC

Alle Infos rund um die Schule, den Kindergarten und den Schulbetrieb in den Rubriken A-Z.

A

AKK Amtliche Kantonalkonferenz (gesetzlich verankertes Bindeglied zwischen den Lehrkräften und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion)
AVS
BKSD
DaZ
Amt für Volksschulen
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Deutsch als Zweitsprache
EK
FU
Gefö
Einführungsklasse
Förderunterricht
Steuergruppe Gesundheitsförderung
HPZ Heilpädagogisches Zentrum
HSK
ICT
Heimatliche Sprache und Kultur
“Information and Communication Technology”
IK
ISF
INSO
KESB
KG
Integrationsklasse
Integrative Schulungsform
Integrative Sonderschulung
Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde
Kindergarten
KK
KJP
LP
MuB
Kleinklasse
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Lehrperson / Lehrpersonen
Musik und Bewegung (Unterrichtsfach)
PS
SAL
Primarstufe (1. Zyklus und 2. Zyklus)
Schuladministrationslösung (Webbasierte Verwaltungssoftware für Schulen)
SPD Schulpsychologischer Dienst
SuS
VHP
Schülerinnen und Schüler
Vorschulheilpädagogik

Wenn ein Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen die Schule oder den Kindergarten nicht besuchen kann, sind die Eltern verpflichtet, die Klassenlehrperson sofort zu benachrichtigen. Bitte melden Sie Ihr Kind via KLAPP ab. Bei Wiederaufnahme des Schulunterrichts ist dem Kind eine schriftliche Mitteilung - mit Datum, Dauer und Grund des Versäumnisses - mitzugeben.

Bitte denken Sie daran, Ihr Kind bei den Tagesstrukturen direkt abzumelden.

Bei Arztterminen während der Unterrichtszeit muss Ihr Kind zwingend von der Schule abgeholt und wieder zurück begleitet werden. Besteht diese Möglichkeit nicht, ist es zwingend, dass Sie der Lehrperson im Vorfeld ein
Schreiben abgeben, worauf bestätigt wird, dass die Verantwortung des Weges zum Arzt bei den Erziehungsberechtigten liegt. Ansonsten hat die Lehrperson keine Befugnis, Ihr Kind unbegleitet auf den Weg zu schicken.

Kinder, die während der Unterrichtszeit krank werden, müssen in der Schule abgeholt werden und dürfen von der Lehrperson nicht alleine nach Hause geschickt werden.

Im Downloadbereich finden Sie die Anmeldeformulare für die Primarstufe. Während den Öffnungszeiten der Schuladministration nimmt diese Anmeldungen auch persönlich entgegen.

B

Das Pullout-Programm bietet Kindern mit Hochbegabung und besonderer Leistungsfähigkeit zusätzliche Förderung. Während der regulären Unterrichtszeit (ein Morgen à vier Lektionen) treffen sich diese Schülerinnen und Schüler in Gruppen, arbeiten an individuellen Projekten und vertiefen sich in selbst gewählten Themen, welche über den alltäglichen Schulstoff hinausgehen. Die BBF-Lehrperson begleitet und unterstützt die Kinder und bietet ihnen passendes Material und Arbeitsinstrumente an. Der verpasste Schulstoff wird von den Lernenden selbständig und in Eigenverantwortung nachgeholt.

Standortgespräch

In der Mitte jeden Schuljahres findet ein Standortgespräch statt. Im Standortgespräch erörtert die Klassenlehrperson den Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer Beobachtungen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Neben der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen wird auch dem Lern-, dem Arbeits- und dem Sozialverhalten besondere Beachtung geschenkt. Je nach Alter und Situation nimmt die Schülerin oder der Schüler an diesem Gespräch teil.

Näheres entnehmen Sie der Verordnung BL.

Die Primarstufe Therwil unterhält an zwei Standorten (Mühleboden- und Wilmattschulhaus) je eine Schulbibliothek. Diese bieten eine grosse Auswahl an Bilderbüchern, Sachbüchern, Comics, Belletristik und Hörbüchern an. Ein Team ist bestrebt, die Bibliothek attraktiv zu gestalten.

Beide Bibliotheken sind am Montag und Mittwoch von 12:05 -12:30 Uhr und am Freitag von 15:20 – 15:45 Uhr geöffnet.

Themenbezogene Ausstellungen und den Wünschen der Kinder angepasste Neuanschaffungen animieren zum Lesen. Die Ausleihe von maximal 5 Medien ist gratis. Die Ausleihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen, anschliessend wird gemahnt. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr verlangt.

Die Schulbibliothek wird regelmässig während der Unterrichtszeit von allen Klassen der Primarstufe (inkl. Kindergarten) besucht.

Die Kinder des Bahnhofschulhauses nutzen die Gemeindebibliothek wie eine Schulbibliothek. Die Benutzung der Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil ist für alle Kindergarten- und Primarschulkinder gratis.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeindebibliothek.

Aus dem Bildungsgesetz des Kanton Basel-Landschaft:

1. Schülerinnen und Schüler

Rechte und Pflichten

  • Sie haben Anrecht auf die Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ihrer geschlechtlichen Identität.
  • Sie nehmen an Evaluationen der Schule teil und können ihre Meinung zum Unterricht und zur Schule äussern.
  • Sie haben in der Volksschule in Sach- und Organisationsfragen ein Mitspracherecht
  • Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts, sowie der Klassen- und Schulgemeinschaft bei.
  • Sie haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und des Schulrates zu befolgen; andernfalls haben sie Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen.
  • Sie können in schweren Fällen vom Schulrat aus der Schule ausgeschlossen werden.

2. Eltern und Erziehungsberechtigte

Rechte und Pflichten

  • Erziehungsberechtigte sind verantwortlich für die Betreuung und Erziehung der Kinder.
  • Sie können im Rahmen von Evaluationen ihre Meinung zur Qualität der Schule äussern.
  • Sie haben das Recht, von Lehrpersonen oder von der Schulleitung angehört zu werden.
  • Sie können nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson den Unterricht ihrer Kinder besuchen.
  • Sie haben das Recht, Anliegen an die Schulleitung und an den Schulrat zu richten.
  • Sie können die Durchführung eines Elternabends verlangen, wenn dies ein Drittel der Erziehungsberechtigten einer Klasse wünscht.
  • Von Erziehungsberechtigten wird erwartet, dass sie das Lernen und die schulische Entwicklung ihrer Kinder unterstützen und fördern.
  • Erziehungsberechtigte informieren die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer frühzeitig über Angelegenheiten, welche für den Lernprozess der Kinder von Bedeutung sind.
  • Bei Fragen und Problemen suchen sie den Kontakt mit der Schule.
  • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen.
  • Erziehungsberechtigte können vom Schulrat mit Bussen bis zu Fr. 5’000.— bestraft werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen (z.B. unentschuldigtes Versäumnis des Unterrichts).

Konflikte und Beschwerden

Bei Konflikten mit einer Lehrperson suchen Erziehungsberechtigte zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrerin oder dem betroffenen Lehrer. Wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, wenden sie sich mündlich oder schriftlich an die Schulleitung.

3. Lehrerinnen und Lehrer

Rechte und Pflichten

  • Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Privatsphäre und ihrer beruflichen Fähigkeiten.
  • Sie sind bei der Gestaltung des Unterrichts innerhalb der Lehrpläne und des Schulprogramms frei.
  • Sie werden von der Schulleitung über sie persönlich betreffende Eingaben oder Beanstandungen orientiert.
  • Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und beurteilen deren Leistungen.
  • Sie wirken während der unterrichtsfreien Arbeitszeit an gemeinsamen Aufgaben der Schule und im Bildungswesen mit.
  • Sie beziehen die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten in ihre Schularbeit ein.
  • Sie bilden sich in der Freizeit und/oder im Rahmen der Schule regelmässig weiter.

Das Bildungsgesetz regelt das Bildungswesen in den öffentlichen Schulen des Kantons und der Einwohnergemeinden. Den aktuell nachgeführten Wortlaut des Bildungsgesetzes finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Die Primarstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine stabile Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Mehr über die Lernziele erfahren Sie im Lehrplan BL.

C

Folgende zwei Leistungstests werden an der Primarstufe durchgeführt:

  • Check P3 (Anfang 3. Primarklasse)
  • Check P5 (Ende 5. Primarklasse)

Die Checkergebnisse orientieren über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Der Check P3 beschränkt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Sie bieten eine Standortbestimmung der Leistung der Schülerinnen und Schüler in den genannten Fächern, für alle Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt. Die Checks werden für alle unter denselben Rahmenbedingungen durchgeführt und vom Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich nach einheitlichen Kriterien korrigiert und ausgewertet. Dadurch werden die Leistungen, anders als bei benoteten Klassenprüfungen, unabhängig vom jeweiligen Klassenverband einschätzbar.

Die Checks werden in erster Linie zur Förderung und zur Unterrichts- bzw. Schulentwicklung verwendet. Die Checkergebnisse fliessen in die Gesamtbeurteilung einer Schülerin/eines Schülers ein, werden jedoch nicht benotet. Das heisst, sie fliessen nicht in das Jahreszeugnis ein, werden jedoch im Standortgespräch besprochen. Der Kanton erhält eine anonymisierte Auswertung über den Durchschnitt des kantonalen Ergebnisses mit Angabe des vierkantonalen Durchschnitts aller Lernenden zum Feststellen der Wirksamkeit des Bildungssystems.

Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons BL.

D

Deutsch als Zweitsprache unterstützt alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Ziel dieser Lektionen ist der möglichst rasche Anschluss an den regulären Klassenunterricht und die Integration in unsere Kultur. Die Lektionen finden in der Regel während der regulären Schulzeit statt.

Die Schulleitung entscheidet bei neu zugezogenen Schülerinnen und Schülern über die Aufnahme in eine Integrationsklasse für Fremdsprachige respektive in den Intensivunterricht in Deutsch als Zweitsprache.

An der Primarstufe Therwil werden digitale Medien im Unterricht eingesetzt. Im Alltag werden Ihre Kinder damit konfrontiert und wachsen damit auf. Das birgt nicht nur Chancen, sondern auch Gefahren. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder den kritischen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung der Erwachsenen.

Die vollständige Broschüre finden Sie zusammen mit weiteren Informationen als Download auf der Website von Jugend und Medien.

Für alle voraussehbaren Absenzen ist spätestens drei Wochen vor der benötigten Beurlaubung ein Dispensationsgesuch einzureichen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von der Klassenlehrperson oder im Downloadbereich. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte.

Zuständig für die Bewilligung einer Beurlaubung sind:

  1. bis zu 1 Tag die Kindergarten- oder Klassenlehrperson (maximal vier Halbtage pro Schuljahr)
  2. ab 1 Tag bis zu 2 Wochen die Schulleitung
  3. Verlängerung von Ferien die Schulleitung (maximal zwei Tage pro Schuljahr)
  4. mehr als 2 Wochen der Schulrat

Als Dispensationsgründe für Absenzen, die länger als zwei Tage dauern, können geltend gemacht werden:

  1. Familienzusammenführungen im Ausland b. wenn Familien aus sozialen oder beruflichen Gründen ihre Ferien während der Kindergarten- oder Schulzeit verbringen müssen c. Förderung eines Kindes in einer speziellen Begabung (z.B. Musik, Sport etc.) d. weitere triftige Gründe, über die wie in den oben aufgeführten Fällen die Schulleitung bzw. der Schulrat zu entscheiden hat.

Einschränkende Bedingungen:

  1. Die Tage unmittelbar vor und nach Schulferien oder Feiertagen gelten als Ferienverlängerung und können nur von der Schulleitung bewilligt werden.
  2. Für die Zeit unmittelbar vor und nach den Sommerferien werden in der Regel keine Dispensationen erteilt.
  3. Bei längeren, von der Schulleitung zu bewilligenden Dispensationen erkundigt sich die Schulleitung bei der Kindergarten- oder Klassenlehrperson über den Leistungsstand des Kindes. Ist dieser mangelhaft, so wird dies den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Der Entscheid, das Kind dispensieren zu lassen, liegt jedoch bei den Erziehungsberechtigten. Regelmässige Dispensationen vom Unterricht: Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Unterrichtsbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden. Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Dem Gesuch sind die notwendigen Unterlagen (z. B. Arztzeugnisse) beizulegen.

Bei Zuwiderhandlung einer Ablehnung des Urlaubgesuches kann der Schulrat eine

Busse bis zu CHF 5’000 aussprechen (640 Bildungsgesetz, § 69, Abs. 1d).

Die Primarstufe Therwil bietet fremdsprachigen Eltern bei wichtigen Gesprächen Betreff schulischen Angelegenheiten einen Dolmetscherdienst an. Durch die Nutzung von interkulturell Dolmetschenden wird eine exakte Verständigung von Anfang an gewährleistet und Missverständnissen entgegengewirkt.

E

In unserer Einführungsklasse vermitteln wir den Schülerinnen und Schülern den Stoff der ersten Klasse in zwei Jahren. Sie nimmt Kinder auf, deren Schulreife oder intellektuelle Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Einschulung in die Primarschule noch ungenügend erkennbar sind. Der Unterricht in der Einführungsklasse wird von einer Schulischen Heilpädagogin oder einem Schulischen Heilpädagogen erteilt.

Die achtjährige Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Kinder, die vor dem 31. Juli das 4. Altersjahr erreicht haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in die Primarstufe ein. Anschliessend folgt der Übergang in die Primarschule. Für den Kindergarten und die Primarschule finden spezielle Informationselternabende statt. Dort wird über den bevorstehenden Eintritt oder den Übergang in die Primarschule orientiert.

Die Einteilung in die Primarstufe (1. Klasse Kindergarten und 1. Klasse Primarschule) nimmt die Schulleitung vor. Sie stützt sich dabei auf das Checkblatt des Kantons BL für Eltern und Erziehungsberechtigte. Dieses finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Einmal jährlich lädt die Klassenlehrperson zu Beginn des Schuljahres zu einem Elternabend ein. An diesem Elternabend werden Sie über die Ziele und Inhalte des Schuljahres informiert, werden über die Arbeitsweise und Spezielles orientiert und haben die Gelegenheit auch mit Fachlehrpersonen in Kontakt zu treten.

Das Elternforum der Primarstufe Therwil fördert die Kommunikation zwischen Familien, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulrat. Es hilft gemeinsame Projekte und Anliegen zu realisieren. Die Eltern haben die Möglichkeit, mehr am Schulleben teilzuhaben und Verantwortung im Umfeld der gesamten Schule mitzutragen.

Momentan wird ein neues Konzept erarbeitet.

Der Erfolg der Schule hängt zu einem grossen Teil von der guten Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörde ab.

Neben Elternabenden gibt es viele Möglichkeiten, wie ein Austausch erfolgen kann. Hier nur eine Auswahl:

  • Elterngruppen mit Beteiligung der Lehrperson
  • Elterngespräche
  • Beurteilungsgespräche
  • Besprechungsstunden
  • Schulaktivitäten
  • Schulbesuche

F

Grundsätzlich darf erst ab der 4. Klasse mit dem Fahrrad in die Schule gefahren werden, ausgenommen für den Schwimm- oder Turnunterricht. Klassen, die mit dem Fahrrad ins Schwimmen fahren, parkieren ihre Fahrräder auf Anweisung der Klassenlehrperson in einem offiziellen Veloständer beim Schulareal.

Grundsätzlich darf erst ab der 3. Klasse mit fäG in die Schule gefahren werden. Die fäG werden in die dafür vorgesehenen Spezialständer abgestellt. In den Schulhäusern gilt generell ein fäG-Verbot. Vor und nach der Schule darf mit fäG auf dem Schulareal gefahren werden.

Die Familien- und Erziehungsberatung kann Eltern helfen, die Situation in einem geschützten Rahmen zu reflektieren, Zusammenhänge zu erkennen, Symptome und Ursachen zu unterscheiden. Die Themen können unter neue Aspekte gestellt, neue Antworten und Lösungen gefunden werden.

Das Feiern der Fasnacht gehört im Kindergarten und in der Primarschule als Tradition zum Jahresablauf.
Am Donnerstag vor den Fasnachtsferien versammeln sich die Kinder der Primarstufe um 14:00 Uhr zum Umzug und ziehen begleitet von Pfeiffern und Trommlern durchs Dorf.

Die Regelung der Schulferien an der Primarstufe Therwil erhalten Sie auf der Website des Kantons BL.

In den Schulferien bietet die Gemeinde Therwil während sechs Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung an. Durch die Zusammenarbeit der Tagesstrukturen mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit Therwil wird ein abwechslungsreiches und rundum pädagogisch betreutes Programm angeboten, welches den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepasst ist. Die betreuten Ferienangebote werden unabhängig von der Teilnehmerzahl durchgeführt. Genauere Informationen finden Sie uauf der Website der Gemeinde Therwil.

Für Schülerinnen und Schüler, die infolge Zuzugs aus dem Ausland oder einem Kanton mit Englisch als 1. Fremdsprache über ungenügende Französischkenntnisse verfügen, prüfen wir die Unterstützung mit Förderunterricht in Französisch (FaZ).

Es kommt immer wieder vor, dass Gegenstände liegen bleiben. Wenn Sie oder Ihr Kind nicht fündig werden, wenden Sie sich an die zuständigen Hauswarte. Sie sind für das Aufbewahren der Fundgegenstände besorgt und führen auch regelmässig vor den Ferien so genannte "Abholtage" durch, an denen alle Fundgegenstände in den Schulhäusern ausliegen.

G

Die Benutzung der Gemeindebibliothek Therwil ist für alle Kindergarten- und Primarschulkinder gratis. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeindebibliothek Therwil.

Die Gliederung der achtjährigen Primarstufe erfolgt in Therwil nach dem Modell 2/2/4, was folgende drei Stufen ergibt:

Zyklus 1

2 Jahre Kindergarten (1. und 2. Klasse Kindergarten)
2 Jahre Unterstufe (1. und 2. Klasse Primarschule)

Zyklus 2

4 Jahre Mittelstufe (3. bis 6. Klasse Primarschule)

Nach jeder Stufe erfolgt in der Regel ein Wechsel der Klassenlehrperson.

H

Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Dazu gehören grundsätzlich auch Übungs- und Vertiefungsphasen. Die Lehrperson achtet auf einen sinnvollen und abwechslungsreichen Inhalt der Hausaufgaben.

Allgemein

Es gibt keine Hausaufgaben von Freitag bis Montag sowie über Feiertage und Ferien.

Jedes Schulhaus, resp. jeder Kindergarten verfügt über eine Hausordnung, welche den Umgang mit Menschen, Umwelt und Materialien regelt.

Der HSK-Unterricht fördert die Entwicklung mehrsprachiger und interkultureller Kompetenzen. Er stärkt zudem die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf den Erwerb der lokalen Landessprache und ermöglicht ihnen, auf eine solide Sprachkompetenz in der Herkunftssprache aufzubauen.

Auf der Website des Kantons BL finden Sie weitere Informationen zur heimatsprachlichen Sprache und Kultur.

Im „Husi-Club 99“ können die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen nach dem Nachmittagsunterricht ihre Hausaufgaben lösen, lernen und ihr Wissen vertiefen. Die Schule leistet mit der Aufgabenhilfe einen Beitrag an die Familien, indem die Kinder durch eine Fachperson beim Lösen der Aufgaben und beim Lernen betreut, unterstützt und angeleitet werden.


Der „Husi-Club 99“ steht allen Kindern der Primarschule Therwil offen, die ihre Aufgaben in der Schule erledigen wollen, kompetente Unterstützung suchen, neue Lerntechniken anwenden wollen, in einem disziplinierten Umfeld lernen wollen, zu Hause nicht die notwendige Unterstützung erhalten können oder die Hausaufgaben nicht alleine lösen können oder wollen. 
Der „Husi-Club 99“ wird durch eine ausgebildete Lehrperson geleitet und findet am Dienstag und Donnerstag ab 15.30 Uhr in den Schulhäusern Mühleboden oder Wilmatt statt. 

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, ihr Kind während eines Semesters in den Husi-Club zu schicken. Die Kosten betragen CHF 60.00 pro Nachmittag und Semester.

Im Downloadbereich finden Sie das Anmeldeformular für den Husi-Club 99.

I

Informationsveranstaltung Übertritt KG/UST/SEK

Alle Unterlagen zu den Informationsveranstaltungen finden Sie im Downloadbereich.

Die Primarstufe Therwil bietet im Schuljahr 2023/24 je eine Integrationsklasse Kindergarten (KG Wilmatt ll) und eine Integrationsklasse Primarschule (3c, Mühlebodenschulhaus) an. Mit verstärkten Massnahmen, die durch Fachzentren geleistet werden, engagierten Lehrpersonen und zusätzlichem Raumangebot ermöglichen wir unter Beachtung des Wohles sowie unter der Berücksichtigung des schulischen Umfeldes, der Schulorganisation und der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes eine integrative und wohnortsnahe Beschulung.

Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf ausreichende, angemessene Deckung des besonderen Bildungsbedarfs gemäss §2 der Verordnung Sonderpädagogik. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte pädagogische Massnahme oder die Wahl einer bestimmten Schulungsform.

Das ISF-Angebot ermöglicht einem Kind mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich in der Regelklasse beschult zu werden. Das Angebot ISF richtet sich an alle Kinder vom Kindergarten bis und mit 6. Klasse. Der Schule steht gemäss der Verordnung der Speziellen Förderung ein Lektionenpool zur Verfügung.

Eine Abklärung und somit Indikation beim SPD oder KJP ist nur noch bei individuellen Lernzielen (ILZ), beim Eintritt in die KK und bei einer Sonderschulung nötig.

Die pädagogischen Teams sollen so klein wie möglich sein. Es vereinfacht die Absprachen unter den Lehrpersonen und ermöglicht stärkere Lernbeziehungen zu den Kindern. Die Zusammenarbeit im «Erweiterten pädagogischen Team» ermöglicht die Ressourcen bedarfsgerecht zu nutzen und in klassenübergreifenden Gruppen zu fördern.

Weiterhin soll grundsätzlich ausgebildetes Personal gemäss Auftrag eingesetzt werden. Es gilt jedoch eine gute Organisation zu finden, die einerseits ausgebildetes Personal gemäss Auftrag berücksichtigt, andererseits aber auch den Umfang des Personals in der Klasse möglichst klein hält. Die Anzahl Pädagoginnen und Pädagogen soll für das Kind zumutbar sein.

Die Integrative Sonderschulung vermittelt eine der Behinderung angepasste Bildung. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung, eine möglichst selbstständige Lebensführung und die soziale Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung.
Für Kleinkinder wird eine Heilpädagogische Früherziehung angeboten.

Für behinderte Kinder, die nicht integriert werden können, existieren spezielle Schulen (HPZ). Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Heilpädagoschischen Zentrums BL.

K

Die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland ist eine kantonale Fachstelle. Zu deren Aufgaben gehören die Erkennung, Behandlung und Prävention psychischer und emotionaler Störungen von Kindern und Jugendlichen unter Einbezug des involvierten Umfeldes (Familie, Kindergarten, Schule etc.). Der KJP steht Ihnen für Beratungen zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kinder- und Jugendpsychiatrie BL.

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder durch alle Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb des Kantons Basel-Landschaft behandeln zu lassen. Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist kostenlos.  An die Behandlungskosten wird evtl. ein Sozialbeitrag gewährt, der vom Einkommen und der Kinderzahl abhängig ist und von der Gemeinde bewilligt werden muss.
Die Kinder werden an der PS Therwil (Zyklus 1) regelmässig durch eine Fachperson über das Zähneputzen und die gesunde Ernährung informiert.
Ansprechperson und Verantwortliche für die Kinder- und Jugendzahnpflege:

Gemeinde Therwil
Kinder- und Jugendzahnpflege Therwil
Nicole Lüthi
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil

E-Mail: nicole.luethi(at)therwil.ch
Tel. 061 725 22 27

Wenn immer möglich, kann Ihr Kind den obligatorischen Kindergarten im Wohnquartier besuchen. Der Kindergarten erfasst und fördert die körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes. Er unterstützt es beim Aufbauen von Selbständigkeit, Selbstvertrauen und eigenverantwortlichem Handeln. Das Spiel ist die Lern- und Lebensform des Kindergartenkindes. Der Kindergarten unterstützt das Kind, mit den Anforderungen des täglichen Lebens umzugehen, und bereitet es auf die Primarschule vor.

Assistenzpersonen begleiten und unterstützen Schülerinnen und Schüler im schulischen Umfeld bei Tätigkeiten, Aktivitäten und Arbeitsabläufen mit praktischen Hilfestellungen.

Der Einsatz von Assistenzen muss immer im Auftrag sowie unter Anleitung und Begleitung einer Lehr- oder Fachperson stattfinden. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Unterricht, Förderung, Therapie und Betreuung liegt immer bei einer Lehr- oder Fachperson. Assistenzen haben keine Unterrichtsfunktion und werden zurzeit nur im Kindergarten eingesetzt.

Ein Klassenlager ermöglicht vielfältige Lehr- und Lernformen, die Leben und Lernen anders als im Klassenzimmer verknüpfen. Besondere Bedeutung kommt der Einübung sozialen Verhaltens zu. Durch den Einbezug der Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung eines Lagers und in die Mitverantwortung wird ein Beitrag zur Selbständigkeitserziehung geleistet.

Grundsätzlich können Lager vom 1. Schuljahr an durchgeführt werden. Ob und wie ein Klassenlager durchgeführt wird, entscheidet die Lehrperson unter Berücksichtigung verschiedener pädagogischer Überlegungen.
Finanziell werden Lager durch die Gemeinde unterstützt. Dieser Beitrag ist nicht kostendeckend. So fallen jeweils noch Elternbeiträge an. Die Höhe des Betrags wird hauptsächlich durch die Miete des Lagerhauses bestimmt. Über diesen Betrag informiert die jeweilige Lehrperson in geeigneter Form.

An der Primarstufe Therwil werden zwei Kleinklassen (KK) geführt. Diese befinden sich im Schulhaus Wilmatt.

Kleinklassen ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten eine individuelle Unterstützung. Die Schülerinnen und Schüler gehen in einem kleineren Klassenverband zur Schule. 
Die gesetzlichen Grundlagen der Kleinklassen regelt die Verordnung. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Die Kleinklassen bieten:

  • Das Entdecken der Freude am Lernen 
  • Individuelle Förderung im schulischen Bereich
  • Üben eines sorgfältigen Umgangs miteinander
  • Das Entdecken der eigenen Fähig- und Fertigkeiten 
  • Das Erlernen des Umgangs mit den eigenen Stärken und Schwächen 
  • Raum für Eigeninitiativen

Die Primarstufe verfügt über ein Krisenkonzept, welches sich an kantonalen Richtlinien orientiert. In einem definierten Ablauf wird in einem Krisenfall das breit abgestützte Krisenteam einberufen, welches federführend die entsprechenden Schritte einleitet.

L

Kopfläuse kommen sehr häufig vor und haben nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Je schneller sie behandelt werden, umso schneller ist man sie wieder los. Wir bitten Sie deshalb, die Schule und die Tagesbetreuung sofort zu informieren, falls Ihr Kind betroffen wäre. Sie verhindern damit, dass sich Läuse unnötig ausbreiten. Die Klassenlehrpersonen verfügen über Informationsmaterial, das bei Lausbefall an die ganze Klasse verteilt werden kann. Nur wenn alle Erziehungsberechtigten bei ihren Kindern eine Kontrolle vornehmen und bei Lausbefall die Behandlung sofort starten, breiten sich Läuse nicht weiter aus.

Wichtig zu wissen: Die Übertragung von Läusen findet nur durch direkten Kopfkontakt, durch Austauschen von Kopfbedeckungen, Haarkämmen, Haarbürsten oder ähnlichem statt. Läuse können nicht fliegen oder springen, nur krabbeln. Sie übertragen keine Krankheiten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Die Primarstufe Therwil hat ein Leitbild. Sie finden dies im Downloadbereich.

Lernausflüge knüpfen jeweils an die im Unterricht behandelnden Themen an und haben das Ziel den Lerninhalt zu vertiefen und anzureichern. Das praktische und reale Erleben und Erfassen steht im Zentrum, sodass Inhalte mit dem Erleben der Kinder verknüpft und der Lernerfolg ganzheitlich vertieft wird.

Die Logopädie fördert Schülerinnen und Schüler mit Problemen in der Sprachentwicklung und der Kommunikation. Logopädie umfasst Beratung, Abklärung, gegebenenfalls Therapie und Begleitung in allen sprachlichen Bereichen. Ziel ist eine verbesserte Kommunikationsfähigkeit sowohl in der mündlichen als auch der schriftlichen Sprache.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverbandes.

Was ist Logopädie?

In der Logopädie wird die Kommunikationsfähigkeit von Menschen, deren Sprache auf irgendeine Art gestört oder eingeschränkt ist, verbessert oder wiederhergestellt.

Wie nehme ich Kontakt auf?

Direkt bei den Logopädinnen/den Logopäden, über die Klassenlehrperson, die Kinderärztin/den Kinderarzt oder über andere Fachpersonen.

Weitere Information erhalten Sie direkt vom logopädischen Dienst:

Logopädischer Dienst
Benkenstrasse 12
4106 Therwil 
Telefon 061 725 44 70
logo(at)primartherwil.ch

M

Der Mittagstisch ist in den schulergänzenden Tagesstrukturen integriert.
Sämtliche Informationen und Anmeldeformulare finden Sie unter den "Tagesstrukturen" im Downloadbereich.

Auf die Unterstufe folgen die 4 Schuljahre in der 3. bis 6. Klasse der Mittelstufe. In der Mittelstufe hat der Unterricht nach wie vor ganzheitlichen Charakter, doch werden die einzelnen Fächer stärker betont. Es geht in der Mittelstufe um die Festigung und den Ausbau der elementaren Kulturtechniken, um das Einüben von Lern- und Arbeitsweisen, sowie um die Verflechtung mit anderen Inhalten, z.B. Natur, Mensch, Gesellschaft. Ab der 3. Klasse wird Französisch und ab der 5. Klasse Englisch unterrichtet.

Die Mittelstufe kann auch in der Kleinklasse absolviert werden. Die Kleinklasse hilft lernschwachen Kindern in möglichst individueller Unterrichtsform die Lehrplanziele zu erreichen. Das Ziel der Kleinklasse ist der Übertritt in die Regelklasse.

An der PS Therwil führen wir einzelne Klassen als Musikklassen.
Sie haben wöchentlich mindestens vier Lektionen Musik, die in den Schulalltag integriert werden. Der Anteil von Instrumentalspiel bzw. Gesang und sonstigem Musiklernen wird dabei unterschiedlich gewichtet.

Der erweiterte Musikunterricht ist eine Unterrichtsorganisation, welche die Musik im schulischen Unterricht stärker gewichtet. Klassen mit erweitertem Musikunterricht bieten eine breit gefächerte musikalische Förderung für alle Schülerinnen und Schüler. Die Musik wird fächerübergreifend eingesetzt.

Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Das Angebot der Musikschule Leimental können alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Therwil in ihrer Freizeit nutzen. Informationen zu Preisen und Kursen/Instrumenten entnehmen Sie uauf der Website der Musikschule Leimental.

N

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch, dass die äusseren Bedingungen, die Form oder die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändert werden, dass der störungs- oder behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons BL.

P

Eine ausgewogene, gesunde Pausenverpflegung/Znüni unterstützt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, die während eines Schulmorgens von Ihrem Kind gefordert wird und beeinflusst seine Konzentrationsfähigkeit positiv.

Wir freuen uns, wenn Sie als Erziehungsberechtigte diese Bemühungen unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons BL.

Die Primarschule führt den Bildungsauftrag weiter und knüpft an die Methoden und Techniken des Kindergartens an. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwick­lungsstandes des Kindes wird auf den individuellen Fähigkei­ten und Fertigkeiten aufgebaut. Kinder mit besonderem Bildungsbedarf werden integrativ über die Spezielle Förderung oder Sonderschulung unterstützt. Detaillierte Informationen finden sie unter Schulangebote.

Das Pädagogisch-Therapeutische Zentrum (ptz) für Kinder BL bietet Psychomotorik-Therapie für Kindergarten- und Primarschulkinder im Kanton Baselland an. Die Psychomotorik-Therapie ist ein schulisches Förderangebot und wird vom Kanton finanziert.

Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder in ihren grob-, fein- und grafomotorischen Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. In Einzeltherapien sowie in Kleingruppen steht die Gestaltung von Beziehung und sozialem Umgang im Zentrum.

Eine Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung und Therapie erfolgt im Einverständnis der Eltern durch die Kinderärztin/den Kinderarzt, den Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder eine andere pädiatrische Institution. Weitere Infos finde Sie auf der Website des Stiftung ptz.

Q

Gemäss Bildungsgesetz vom 06.06.2002 § 60-62 müssen sich alle öffentlichen Schulen regelmässig sowohl intern wie auch extern evaluieren. Der Schulrat ist für die Durchführung der internen Evaluation verantwortlich und gewährleistet die Umsetzung der daraus resultierenden Massnahmen. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) ist für die Durchführung der externen Evaluation zuständig. Sie zieht aussenstehende Expertinnen und Experten bei und kann Evaluationsaufträge an Dritte erteilen. Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist ebenfalls der Schulrat zuständig.

Das externe Qualitätsmanagement wird mittels externer Evaluation durch das Amt für Volksschulen geleistet.

Das interne Qualitätsmanagement ist im Schulprogramm der PS Therwil geregelt. Sich intern evaluieren heisst den eigenen Unterricht das Handeln der Schule und deren Wirkung kritisch zu reflektieren, Stärken und Schwächen festzustellen und daraus Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung abzuleiten. Im Zentrum steht die Lernleistung der Schülerinnen und Schüler.

Das personenbezogene Qualitätsmanagement wird durch Unterrichtsbesuche der Schulleitung und durch regelmässig stattfindende Mitarbeitergespräche zwischen Schulleitung und Lehrpersonen geleistet.

R

Die rechtliche Grundlage der PS Therwil bildet das Bildungsgesetz und die entsprechenden Verordnungen.

Oekumenischer Religionsunterricht

In der PS Therwil erhalten die Kinder ökumenischen Religionsunterricht, d.h. Kinder aller Religionen werden in einer Klasse unterrichtet. Dadurch erhalten sie einen Einblick in verschiedene Kulturen und lernen gewisse Bräuche ihres Alltags kennen. 

Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen werden an zwei Nachmittagen im Schuljahr durch die Religionslehrpersonen der Landeskirchen in konfessionell getrennten Gruppen unterrichtet. 
Ab Schuljahr 2024/2025 findet in den 6. Klassen kein Religionsunterricht während der Schulzeit statt.

Es wird erwartet, dass alle den Unterricht besuchen. Eine Dispensation vom Unterricht ist jedoch via Antragsformular möglich, welches bei der Religionslehrperson erhältlich ist.

Der Religionsunterricht ist Sache der Kirchgemeinden. Richten Sie allfällige Fragen und Dispensationen direkt an die Religionslehrpersonen oder an die entsprechenden Pfarrämter.

S

Bei mutwilligen Beschädigungen von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. haftet der oder die Verursachende, bzw. die Erziehungsberechtigten. Die Schäden sind umgehend der Klassenlehrperson zu melden.

Auf der Primarstufe finden zwei schulärztliche Untersuchungen statt. Die erste Untersuchung vor Kindergarteneintritt fällt zeitlich mit der 4-Jahres-Vorsorgeuntersuchung zusammen. Die zweite Kontrolle ist in der 5. Klasse. Es gibt keine Reihenuntersuchungen mehr.

Die Eltern haben die Möglichkeit, die Untersuchung vor Kindergarteneintritt und in der 5. Klasse im Rahmen einer gründlichen Kontrolle bei ihrem Kinder- oder Hausarzt in gewohnter Umgebung durchführen zu lassen oder bei den Schulärztinnen oder Schulärzten, Frau Dr. D. Guldimann Linggi und Frau Dr. I. Müller oder Herr Dr. M. Burri. Die Eltern begleiten ihr Kind selbst zu dieser Untersuchung und nehmen sowohl die Laufkarte wie auch den Impfausweis ihres Kindes mit.

Gleichzeitig werden auch diejenigen Kinder der 1. Primarschulklasse nachuntersucht, bei welchen weder eine Schularztuntersuchung vor dem Kindergarteneintritt, noch eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung beim Privatarzt stattgefunden hat.

Die Laufkarte geht nach Bestätigung der Durchführung durch die Ärzte via Eltern zurück zur Schule und nach Abschluss der 6. Klasse direkt an die Sekundarschule.

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Kantons BL.

Schulreife beschreibt einen bestimmten Abschnitt im Gesamtentwicklungsprozess eines Kindes. Genauere Informationen finden Sie im Merkblatt «Schulfähigkeit» (siehe Downloadbereich).

Die Schulleitung leitet die Schule im operativen Bereich administrativ wie personell. Die Schulleitung ist, nach dem Kontakt mit der Lehrperson, die erste Ansprechpartnerin für die Erziehungsberechtigten.

Christina Faye-Altenbach Konrektorin
Silvan Bugnon Rektor
Sascha Barth Konrektor

Jedes Schulhaus hat seine Hausordnung, die von der Lehrperson mit den Kindern zu Beginn des Schuljahres besprochen wird. Sie beschreibt den gegenseitigen Umgang und die Sorgfaltspflicht gegenüber Mensch, Räumlichkeiten und Material.

Das Schulprogramm definiert organisatorische und soziale Strukturen an unserer Primarstufe.
Die einzelnen Schulprogrammkapitel werden in Kooperation des unterrichtenden Personals und der Schulleitung verfasst.  
Dieses wird vom Schulrat genehmigt.

Das Schulprogramm finden Sie im Downloadbereich.

Das Beratungsangebot des Schulpsychologischen Dienstes richtet sich bei Schul-, Erziehungs-, Lernproblemen und Fragen dazu an:

  • Erziehungsberechtigte
  • Lehrpersonen
  • Schulbehörden
  • Schülerinnen und Schüler

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe bespricht die Situation und erarbeitet mit Ihnen zusammen Lösungen- und Entscheidungshilfen.

Falls notwendig stellt der Schulpsychologische Dienst mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Antrag für zusätzliche Massnahmen.

In der Regel erfolgt die Anmeldung durch die Lehrperson mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Erziehungsberechtigte und Jugendliche können sich auch direkt mit dem Schulpsychologischen Dienst in Verbindung setzen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Die Beratungen sind unentgeltlich. Genauere Informationen erhalten Sie im Flyer des Schulpsychologischen Dienstes.

Der Schulrat ist eine eigenständige Kollegialbehörde mit selbständigen Kompetenzen, die direkt dem Regierungsrat unterstellt ist. Er wird jeweils vom Volk für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern.

Aufgaben des Schulrates

Die Rechte und Pflichten des Schulrats sind im Bildungsgesetz festgehalten, die wesentlichen sind:

  • „Brücken“ zwischen Öffentlichkeit und Schule
  • Anstellungsbehörde / Aufsicht Schulleitung mit Mitarbeitergespräch
  • Anstellungsbehörde Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag
  • Genehmigung Schulprogramm
  • Sicherstellung Schulqualität
  • Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung
  • Schulausschlussverfahren von Schülern und Schülerinnen
  • Budget / Finanzen der Schule
  • Strategische Leitung von Schule und Kindergarten

Schulreisen werden in der Regel einmal pro Jahr durchgeführt. Sie ermöglichen der Klasse, sich auf eine andere Art und Weise kennen zu lernen, als das während des regulären Schulbetriebes möglich ist. In der 2. und 6. Klasse können auch ein- bis dreitägige Abschlussreisen durchgeführt werden. 

Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit sind in den einzelnen Schulhäusern abwechselnd präsent, beraten und unterstützen die Schülerinnen und Schüler in Konflikten oder sonstigen persönlichen Schwierigkeiten. Erziehungsberechtigte können die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen, wenn es Fragen der Erziehung (familiäre und schulische Probleme) betrifft. Die Schulsozialarbeit sieht sich als vermittelnde Institution und bietet Mediationen an, wenn zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen Differenzen bestehen.

Für die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Dies kann nur im erfolgreichen Zusammenspiel mit Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen erreicht werden. Die Schulsozialarbeit versteht sich als die Anlaufstelle für alle Schulbeteiligten, um zu mehr Kooperation, Verständnis und Frieden im Schulbetrieb beizutragen.

Die Schulsozialarbeit ist ein von der Schule unabhängiges Angebot der Gemeinde. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Die Büros der Schulsozialarbeit befinden sich auf dem Mühleboden Gelände sowie im Schulhaus Wilmatt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer SSA. Dieser befindet sich im Downloadbereich.

Die Verantwortung für den Schulweg tragen generell die Erziehungsberechtigten. Auf dem Schulgelände darf während der Schulzeit und in den Pausen nicht gefahren werden. Fahrräder sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene oder beschädigte Fahrräder. Für die Fahrtauglichkeit der Fahrzeuge sind die Eltern zuständig, ebenfalls für die korrekte Ausrüstung von Licht, Bremsen und Schloss. Die Schule empfiehlt, einen Helm zu tragen.

Haltung der Schule

Der Schulweg ist ein „Ort der Begegnung“. Es findet ein reger Austausch unter Schülerinnen und Schülern statt. Wichtige Gespräche für den bevorstehenden Unterricht, aber auch Gespräche nach dem Unterricht werden geführt. Kleine schliessen sich den Grossen an, Grosse begleiten Kleine in die Schule. Der Schulweg fördert die sozialen Aspekte wie auch die Dialogfähigkeit über alle Altersgrenzen hinweg. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg möglichst zu Fuss bewältigen.

Weiteres unter "Fahrrad" und "Fahrzeugähnliche Geräte (fäG)".

Die Hauptaufgabe eines Sozialpädagogen oder einer Sozialpädagogin besteht darin, Kindern und Jugendlichen in enger Kooperation mit den Lehrpersonen bei der Bewältigung ihrer Lernprobleme oder ihrer Lebensprobleme zu helfen, ihre Persönlichkeit zu stärken und im sozialen Umfeld Ressourcen zu erschliessen. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Klassenteam, den Eltern und dem Kind ist dabei essenziell.

T

Möchten Sie Ihr Kind ausserhalb der Schule von einer Tagesfamilie betreuen lassen?
Auf der Website der Tagesfamilien Therwil finden Sie genauere Informationen.

Die Gemeinde Therwil bietet von Montag bis Freitag schulergänzende Tagesstrukturen an. Die Tagesstrukturen sind pädagogisch geleitete, familienergänzende Betreuungsangebote für alle Kinder der Primarstufe (Kindergarten bis und mit 6. Klasse). Die Angebote sind freiwillig und können von den Erziehungsberechtigten individuell auf die Bedürfnisse des Familienalltags abgestimmt und gebucht werden.

Alle Informationen über die Betriebszeiten, die Kosten und das Anmeldeverfahren finden Sie im Downloadbereich.

U

Kinder, welche vor dem 31. Juli das 6. Altersjahr erreicht haben, treten in der Regel auf Beginn des nächsten Schuljahres vom Kindergarten in die Primarschule über. 

Standortgespräch

Im jährlichen Standortgespräch erörtert die Lehrperson den Erziehungsberechtigten aufgrund ihrer Beobachtungen die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Neben der Beurteilung der fachlichen Kompetenzen wird auch dem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten besondere Beachtung geschenkt. Die Beurteilung beruht auf den Vorgaben des Lehrplans Volksschulen Baselland.

Empfehlung

Im Standortgespräch des zweiten Kindergartenjahres gibt die Lehrperson eine Empfehlung für die weitere schulische Laufbahn ab.

Übertrittelternabend

Alle Informationen zum Übertritt finden Sie im Handout Übertritt Sekundarschule. Das Handout ist im Downloadbereich zu finden.

Übertrittgespräch

In der Mitte der 6. Klasse macht die Klassenlehrperson einen Vorschlag für die Zuweisung in ein Anforderungsniveau der Sekundarschule (Niveau A = allgemeine Anforderungen, Niveau E = erweiterte Anforderungen oder Niveau P = progymnasiale Anforderungen). Die Erziehungsberechtigten, die mit diesem Vorschlag nicht einverstanden sind, melden ihr Kind für die Übertrittprüfung an. Das Resultat dieser Übertrittprüfung entscheidet über die Zuweisung in eines der Anforderungsniveaus.

Im Kindergarten und an der Primarschule gelten umfassende Blockzeiten.

Unterrichtszeiten Kindergarten:
Morgen:            08.00 Uhr* bis  12.00 Uhr  (*1/2 Stunde „Einlaufzeit“)
Nachmittag:    13.45 Uhr   bis  15.45 Uhr
Am Montag- und Dienstagnachmittag findet der Unterricht in Halbklassen statt.

Unterrichtszeiten Primarschule:
Morgen:             08.00 Uhr  bis  12.00 Uhr
Nachmittag:     Die Kinder haben an zwei bis drei Nachmittagen Unterricht.

Einführung:      08.00 Uhr bis 08.27 Uhr    4. Lektion:     11.15 Uhr bis 12.00 Uhr
1. Lektion:          08.30 Uhr bis 09.15 Uhr     5. Lektion:     13.45 Uhr bis 14.30 Uhr
2. Lektion:         09.20 Uhr bis 10.05 Uhr     6. Lektion:     14.30 Uhr bis 15.15 Uhr
3. Lektion:         10.25 Uhr bis 11.10 Uhr        7. Lektion:**  15.25 Uhr bis 16.10 Uhr
** Die 7. Lektion betrifft nur die Mittelstufe

Der Mittwochnachmittag und der Samstag sind schulfrei.

Die Unterstufe ist ein Bestandteil der 8 Jahre dauernden Primarstufe. Die Unterstufe beinhaltet die 1. und 2. Klasse. Der Unterricht in der 1. bis 2. Klasse hat ganzheitlichen Charakter. Das Gewicht liegt auf dem Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen. Das Unterrichtspensum wird ergänzt durch die Fächer "Musik und Bewegung" und "Textiles Gestalten".

Nützliche Links und weitere Unterstützungsangebote

Beispiele für kinderfreundliche Webseiten:

Infos zu TikTok:

Weitere Infos und Quellen:

Kurzurlaub

Die Erziehungsberechtigten haben für kurze Urlaube bis zu einem Tag die Möglichkeit, die Bewilligung bei der Klassenlehrperson einzuholen. Diese Kurzurlaube dürfen nicht für Ferienverlängerungen oder Feiertagsbrücken beansprucht werden.
Die Lehrpersonen können bei speziellen Anlässen der Schule (Lager, angesagte Prüfungen, ärztliche Untersuchungen, usw.) solche Urlaube verweigern.

Urlaubsgesuche

Urlaub wird bei familienbedingten Situationen oder für aktive Teilnahmen an sportlichen oder kulturellen Anlässen gewährt. Ein Urlaubsgesuch ist einzureichen, bevor Verpflichtungen (z.B. Reisebuchungen) eingegangen werden.

Abgabetermine

Für alle voraussehbaren Absenzen, die länger als 2 Wochen dauern, ist das Gesuchformular spätestens 6 Wochen vor der benötigten Zeit einzureichen. Kürzere Urlaubsgesuche sind schriftlich spätestens 3 Wochen vor Urlaubsbeginn über die Lehrperson einzureichen.

Der Schulrat erwartet eine ausführliche Begründung des Gesuchs! Bei Geschwistern, die die PS Therwil besuchen, genügt pro Familie ein Formular.

Bewilligungsinstanz

  1. Lehrperson: 1 Tag (ausgenommen Ferienverlängerungen und Feiertagsbrücken)
  2. Schulleitung: 1.5 Tage bis 2 Wochen (inkl. Ferienverlängerungen und Feiertagsbrücken)
  3. Schulrat: ab 2 Wochen

Besonderes

  • Die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten.
  • Arzt- und Zahnarztbesuche sollen nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit stattfinden.

Das Urlaubsgesuch finden Sie im Downloadbereich.

V

Damit die Kinder lernen, sich im Verkehr korrekt und sicher zu bewegen, werden die Klassen regelmässig durch Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei BL unterrichtet. Dies reicht vom Verhalten als Fussgängerin und Fussgänger bis zum Erlernen des Fahrradfahrens auf dicht befahrenen Hauptstrassen.

Für alle Schulunfälle, Heilungskosten wie ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Medikamente usw. ist seit 01. Januar 1996 die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer der Erziehungsberechtigten zuständig.

Z

Zeugnis 1. / 2. Klasse

Am Ende der 1. und 2. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Mittels der Prädikate «Hohe Anforderungen erfüllt», «Erweiterte Anforderungen erfüllt», «Grundanforderungen erfüllt» und «Grundanforderungen nicht bzw. teilweise erfüllt» wird für jedes Fach festgehalten, welcher Leistungsstand / welche Kompetenzen das Kind erreicht hat.

Zeugnis 3. / 4. / 5. / 6. Klasse

Am Ende der 3., 4., 5. und 6. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Natur, Mensch, Gesellschaft wird die Beurteilung mit einer Note eingetragen. Damit ein Kind befördert wird, muss der Durchschnitt mindestens 4,0 betragen.
Erreicht ein Schüler oder eine Schülerin den erforderlichen Notendurchschnitt nicht, findet zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin ein Gespräch über die weitere schulische Förderung statt. Eine einvernehmliche Lösung ist anzustreben.

Die Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder verstehen wir als gemeinsame Aufgaben von Schule und Erziehungsberechtigten, die nur mit gegenseitiger Unterstützung und Wertschätzung in enger Zusammenarbeit erfolgreich wahrgenommen werden können. In der Verordnung BL sind die Rechte und Pflichten aller Schulbeteiligten beschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons BL.

  • Rechte und Pflichten der Eltern (§ 67, 69)
  • Rechte und Pflichten der Lehrpersonen (§ 70, 71)
  • Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (§ 63, 64)

Die Primarstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. bis 6. Klasse der Primarschule. Sie ist in zwei Zyklen unterteilt.
Der Kindergarten und die 1. und 2. Klasse der Primarschule bilden den 1. Zyklus.
Der 2. Zyklus umfasst die 3. bis 6. Klasse.

Der Lehrplan und die Laufbahnverordnung sind die Grundlage für den Unterricht. Den Schülerinnen und Schülern wird eine ganzheitliche Grundausbildung vermittelt.

Weitere Informationen zum Lehrplan und den Zyklen finden Sie auf der Website des Kantons BL.